FAQ | Über uns
1. Wie und wann erreiche ich den Wasserverband Weddel-Lehre?
Sie erreichen uns persönlich:
Außerhalb dieser Dienstzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst über unsere zentrale Telefonnummer unter 05306 9139-0.
- Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Die Telefonnummern der einzelnen Ansprechpartner finden Sie hier.
Außerhalb dieser Dienstzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst über unsere zentrale Telefonnummer unter 05306 9139-0.
2. Wieviel kosten Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser beim WWL?
- Das aktuell gültigen Preisblätter für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung finden Sie im Downloadbereich Preisblätter.
- Das Niederschlagswasserentgelt ermitteln Sie anhand der Anleitung zur Erfassung versiegelter Flächen im Downloadbereich Hausanschluss. Tragen Sie Ihre Werte in den Berechnungsbogen für versiegelte Flächen ein und senden Sie uns das Formular unterschrieben zu.
Beachten Sie bitte, dass in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich hohe Schmutz- bzw. Niederschlagswasserentgelte zu entrichten sind.
3. Wer ist für den Wasseranschluss und den Zähler verantwortlich?
Der Anschlussnehmer - das ist im Normalfall der Grundstücks- oder Hauseigentümer - ist für die Anlage hinter dem Hausanschluss verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die baulichen Voraussetzungen für einen Anschluss gegeben sind.
Außerdem hat er die Pflicht, den Wasserzähler und die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben und den Anlagennutzer vor Gesundheitsgefährdung, z.B. durch Keime, zu schützen (Sorgfaltspflicht):
Die Hausinstallation und wesentliche Veränderungen daran dürfen nur durch ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Der Grund dafür ist, dass nur bei sachgemäßem Einbau eine Verunreinigung des Trinkwassers und damit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann.
Näheres finden Sie in der
Außerdem hat er die Pflicht, den Wasserzähler und die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben und den Anlagennutzer vor Gesundheitsgefährdung, z.B. durch Keime, zu schützen (Sorgfaltspflicht):
- Schutz der Hausinstallation und des WWL-Zählers vor Beschädigungen (z.B. durch Frost)
- freier (d.h. nicht durch Schränke o.ä. versperrter) Zugang zum Zähler
- regelmäßiges Benutzen aller Entnahmestellen, um Stagnationswasser zu vermeiden
- Gewährleistung der korrekten Kalt- bzw. Heißwassertemperatur (Kaltwasser muss kälter als 25°C, Heißwasser muss mindestens 55°C warm sein)
Die Hausinstallation und wesentliche Veränderungen daran dürfen nur durch ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Der Grund dafür ist, dass nur bei sachgemäßem Einbau eine Verunreinigung des Trinkwassers und damit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann.
Näheres finden Sie in der
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) des WWL (siehe Vertragsgrundlagen.)
- Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV ab 01.01.2017 (siehe Vertragsgrundlagen)
4. Wer ist für den Gartenwasserzähler (Zwischenzähler) verantwortlich?
Anders als beim Hauptwasserzähler ist für den Gartenwasserzähler/Zwischenzähler der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie selbst für den korrekten Einbau in Fließrichtung sorgen müssen. Anderenfalls dürfen wir ihn von Gesetzes wegen her nicht anerkennen.
Die schriftliche Anmeldung des Zählers muss uns spätestens 2 Monate nach dessen Einbau vorliegen.
Wir informieren Sie rechtzeitig über das Ende der Eichfrist nach 6 Jahren. Der Wechsel muss spätestens zum 31.05. des Folgejahres erfolgt sein. Nach diesem Termin müssen Sie den Zähler erneut schriftlich bei uns anmelden.
Die schriftliche Anmeldung des Zählers muss uns spätestens 2 Monate nach dessen Einbau vorliegen.
Wir informieren Sie rechtzeitig über das Ende der Eichfrist nach 6 Jahren. Der Wechsel muss spätestens zum 31.05. des Folgejahres erfolgt sein. Nach diesem Termin müssen Sie den Zähler erneut schriftlich bei uns anmelden.
- Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie die drei rot markierten Stellen hinter dem Komma auf Ihrem Gartenwasserzähler nicht angeben! Sonst kann es bei der elektronischen Erfassung der Ablesekarten zu einer Falschberechnung kommen.
5. Wie beantrage ich einen Trink- und/oder Schmutzwasseranschluss beim WWL?
Das geht am einfachsten, indem Sie den Antrag Wasserzählereinbau aus dem Downloadbereich Hausanschluss herunterladen und es ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen an uns zurücksenden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Angaben vollständig sind und uns Ihr Antrag fristgerecht vorliegt.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
unter Tel.: 05306 9139-168
oder Tel.: 05306 9139-137 gerne zur Verfügung.
E-Mail: neuanschluss@weddel-lehre.de
Die Technischen Anschlussbedingungen des WWL finden Sie hier.
Der WWL versorgt neun Ortsteile der Stadt Braunschweig, zwei der Stadt Wolfsburg und das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinden Cremlingen und Lehre sowie der Samtgemeinden Sickte und Nord-Elm. Über Wasserlieferungsverträge mit dem Wasserverband Gifhorn und den Stadtwerken Königslutter GmbH werden die Ortsteile Grassel, Jelpke und Bornum versorgt.
Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die zu leistende Vorauszahlung für den Anschluss. Sobald der Anschluss fertiggestellt ist, erfolgt die Abrechnung über die Kosten gemäß Preisregelung für den Hausanschluss.
Nach Anschlusserstellung erhalten Sie eine Mitteilung über die monatlich zu zahlenden Abschläge. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Der genaue Betrag wird nach der einmal im Jahr durchgeführten Zählerablesung festgelegt und mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
unter Tel.: 05306 9139-168
oder Tel.: 05306 9139-137 gerne zur Verfügung.
E-Mail: neuanschluss@weddel-lehre.de
Die Technischen Anschlussbedingungen des WWL finden Sie hier.
Der WWL versorgt neun Ortsteile der Stadt Braunschweig, zwei der Stadt Wolfsburg und das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinden Cremlingen und Lehre sowie der Samtgemeinden Sickte und Nord-Elm. Über Wasserlieferungsverträge mit dem Wasserverband Gifhorn und den Stadtwerken Königslutter GmbH werden die Ortsteile Grassel, Jelpke und Bornum versorgt.
Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die zu leistende Vorauszahlung für den Anschluss. Sobald der Anschluss fertiggestellt ist, erfolgt die Abrechnung über die Kosten gemäß Preisregelung für den Hausanschluss.
Nach Anschlusserstellung erhalten Sie eine Mitteilung über die monatlich zu zahlenden Abschläge. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Der genaue Betrag wird nach der einmal im Jahr durchgeführten Zählerablesung festgelegt und mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet.
6. Wer steht hinter dem Wasserverband Weddel-Lehre?
Der Wasserverband Weddel-Lehre (WWL)
Wenn Sie mehr über unsere Unternehmensphilosophie wissen möchte, werfen Sie doch einen Blick in unser
- ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und
- ist gemeinnützig und hat daher nicht den Zweck oder die Absicht, Gewinne zu erzielen.
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