FAQ | Schmutz- und Niederschlagswasser
1. An wen wende ich mich bei Fragen zu meiner Abwasserabrechnung?
Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder hier.
Die Abrechnung für Schmutzwasser erfolgt durch uns in den Gemeinden
Beachten Sie bitte, dass wir Entstörungsarbeiten nur innerhalb unseres eigenen Leitungsnetzes durchführen.
Die Abrechnung für Schmutzwasser erfolgt durch uns in den Gemeinden
- Cremlingen
- Lehre
- Nord-Elm
- Sickte
- Bevenrode
- Dibbesdorf
- Hondelage
- Mascherode
- Rautheim
- Schapen
- Stöckheim
- Volkmarode
- Waggum
- Hattorf
- Heiligendorf.
Beachten Sie bitte, dass wir Entstörungsarbeiten nur innerhalb unseres eigenen Leitungsnetzes durchführen.
2. Wer ist für das Spülen von Schmutzwasserkanälen zuständig? /
An wen wende ich mich bei Störungen in der Abwasserentsorgung?
Die Gemeinden Cremlingen, Lehre und Nord-Elm umfassen unser eigenes Leitungsnetz. Wir sind daher nicht nur für die Trinkwasserversorgung, sondern auch für die Schmutzwasserentsorgung und die Kanalreinigung zuständig.
Bei Störungen, wie einem Rohrbruch oder einer Verstopfung, wenden Sie sich bitte an unseren Bereitschaftsdienst unter 05306 9139-0.
Um eine Verstopfung zu verhindern und aktiv zum Wasserschutz beizutragen, raten wir Ihnen:
Entsorgen Sie keine Hygieneartikel wie z.B. Watte und Feuchttücher über die Toilette! Diese werden nach einiger Zeit fest, so dass das Wasser nicht mehr ungehindert abfließen kann.
Im Gebiet der Samtgemeinde Sickte
Im Gebiet der Stadt Braunschweig
Im Gebiet der Stadt Wolfsburg
Bei Störungen, wie einem Rohrbruch oder einer Verstopfung, wenden Sie sich bitte an unseren Bereitschaftsdienst unter 05306 9139-0.
Um eine Verstopfung zu verhindern und aktiv zum Wasserschutz beizutragen, raten wir Ihnen:
Entsorgen Sie keine Hygieneartikel wie z.B. Watte und Feuchttücher über die Toilette! Diese werden nach einiger Zeit fest, so dass das Wasser nicht mehr ungehindert abfließen kann.
Im Gebiet der Samtgemeinde Sickte
- Apelnstedt
- Dettum
- Erkerode
- Erkerode-Stiftung
- Evessen
- Gilzum
- Hachum
- Sickte
- Hötzum
- Lucklum
- Mönchevahlberg
- Veltheim
- Volzum
- Weferlingen
Im Gebiet der Stadt Braunschweig
- Bevenrode
- Dibbesdorf
- Hondelage
- Mascherode
- Rautheim
- Schapen
- Stöckheim
- Volkmarode
- Waggum
Im Gebiet der Stadt Wolfsburg
- Hattorf
- Heiligendorf
3. Wo erhalte ich Informationen zur Grundstücksentwässerung?
Grundstücksentwässerungsanlagen dienen dem Sammeln, Ableiten und dem
Behandeln von Schmutz- und Regenwasser. Zu ihnen zählen alle
erdverlegten Rohre bzw. die Rohre unter der Bodenplatte, Schächte,
Abscheider usw.
- siehe auch Flyer Grundstücksentwässerung im Downloadbereich Hausanschluss
4. Was ist eine Dichtheitsprüfung?
Mit Fertigstellung der privaten Abwasserleitungen vom Übergabeschacht
zum Wohnhaus ist eine Dichtheitsprüfung am offenen Baugraben
vorzunehmen. Diese können Sie selbst durchführen oder von einer Firma
durchführen lassen. Die Prüfungsunterlagen sind beim WWL einzureichen.
Fragen zur Dichtheitsprüfung beantwortet unser Neukundenbereich.
Mehr Informationen auf unserem Infoblatt:
Fragen zur Dichtheitsprüfung beantwortet unser Neukundenbereich.
Mehr Informationen auf unserem Infoblatt:
- Flyer Grundstücksentwässerung im Downloadbereich Hausanschluss