Fragen & Antworten - FAQ | Gebäude
1. Muss die Dachform oder die Geschosszahl eines Gebäude bei der Flächenberechnung berücksichtigt werden?
Nein – es muss nur die überdachte Grundfläche berechnet werden. Die Dachüberstände sind natürlich mit einzubeziehen. (Bei zwei
Häusern mit gleich großer Grundfläche fällt auf ein geneigtes Dach
genau so viel Regen wie auf ein Flachdach und auf ein dreistöckiges Haus genau so viel wie auf einen Bungalow).
2. Das Wasser aus der Regentonne verwenden wir im Sommer zum Gießen; im Winter wird der Zulauf zur Tonne geschlossen. Wie wird das berücksichtigt?
Hat die Regentonne im Verhältnis zur angeschlossenen Fläche eine
ausreichende Größe (2 Kubikmeter Volumen pro 100 Quadratmeter Fläche),
wird sie wie eine Zisterne angerechnet. Ist das Volumen geringer, wird
sie nicht berücksichtigt.
3. Muss eine Ringdrainage um das Haus erfasst und angerechnet werden?
Nein – eine solche Anlage verursacht keine Lastspitzen und belastet die Kanalisation daher nicht nennenswert.
4. Gehört ein Keller-Eingang zur angeschlossenen Fläche?
Er zählt zur versiegelten Fläche wie der Rest des Gebäudes. Wenn das
Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird, gilt er als
angeschlossen.
5. Wie zählt ein Gartenhaus oder ein Geräteschuppen?
In jedem Fall handelt es sich um eine versiegelte Fläche. Fließt das
Wasser vom Dach direkt oder indirekt in die Kanalisation, ist die
überdachte Fläche angeschlossen; versickert es rund um das Häuschen auf
dem Grundstück, gilt die Fläche als versiegelt, nicht aber als
angeschlossen.
6. Wie muss eine gemeinsame Garagenanlage angegeben werden?
Jeder Eigentümer hat die Fläche seiner Garage anzugeben.
Ist der Garagenhof gemeinsames Eigentum, kommt der prozentuale Anteil des einzelnen Eigentümers hinzu; ist der Hof öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindeeigentum), wird er nicht angegeben.
Ist der Garagenhof gemeinsames Eigentum, kommt der prozentuale Anteil des einzelnen Eigentümers hinzu; ist der Hof öffentliche Verkehrsfläche (Gemeindeeigentum), wird er nicht angegeben.