Fragen & Antworten - FAQ | Entgelt und Berechnung
1. Wann und wie wird das Niederschlagswasserentgelt gezahlt?
Das Entgelt wird den monatlichen Abschlagszahlungen anteilig hinzugerechnet. Zusammen mit der Trink- und Schmutzwasserabrechnung wird es einmal jährlich abgerechnet.
2. Wie genau muss ich messen? Welche Angaben sind nötig?
Da es nicht ganz einfach ist, z.B. Dachüberstände auf den Zentimeter
genau auszumessen, ist eine Messgenauigkeit von ± 5 cm ausreichend. Die
Fläche wird auf ganze Quadratmeter
abgerundet und dient als Berechnungsgrundlage für das Entgelt; die Form –
Länge und Breite – spielt keine Rolle. Im Berechnungsbogen wurden diese
Felder aufgenommen, um Ihnen die Berechnung zu erleichtern. Sie müssen
sie also nicht unbedingt angeben.
Tipp: Sind Ihnen von einer Fläche nur die Quadratmeter bekannt, geben Sie im Internetrechner bei “Länge” einfach “1” und bei “Breite” dann die Quadratmeterzahl ein.
Tipp: Sind Ihnen von einer Fläche nur die Quadratmeter bekannt, geben Sie im Internetrechner bei “Länge” einfach “1” und bei “Breite” dann die Quadratmeterzahl ein.
3. Müssen nicht angeschlossene Flächen vermessen und angegeben werden?
Ja – nur in der Spalte “versiegelte Fläche”, nicht jedoch in der Spalte
“anzurechnende Fläche”, da sie nicht mit dem Kanalnetz verbunden sind.
Die Angaben sollen Informationen über die Summe der versiegelten Flächen in der Gemeinde liefern.
Die Angaben sollen Informationen über die Summe der versiegelten Flächen in der Gemeinde liefern.
4. Müssen die Flächen in die Grundstückspläne eingezeichnet werden?
Das ist nich zwingend nötig; bei komplizierten Flächen,
unterschiedlichen Entsorgungsarten und für etwaige Nachfragen wäre es
aber hilfreich, wenn der Plan mit den skizzierten (!) Flächen dem
Wasserverband vorliegt.
5. Was bedeuten die Teilflächen im Berechnungsbogen?
Diese Bezeichnungen sind nur als Rechenhilfe gedacht, um komplizierte
Flächen oder Grundrisse in einfach zu berechnende Rechtecke zu
unterteilen. Sie beziehen sich NICHT auf die Flurangaben in den
Grundstücksplänen!
6. Wie und wofür wird das Niederschlagsentgelt verwendet?
Entgegen oft geäußerter Vermutung fließt das Entgelt nicht in den Haushalt der Gemeinde bzw. Samtgemeinde, sondern steht in vollem Umfang dem Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) zur Verfügung. Es ist – wie die Entgelte für Trink- und Schmutzwasser – zweckgebunden und darf nur zum Erhalt, zur Erneuerung und Erweiterung des Niederschlagswassernetzes verwendet werden.
Die Gemeinden sind im Vorstand des WWL vertreten und kontrollieren auf dieser Ebene die geplanten und getätigten Vorhaben und Kosten.
Das von den Grundstückseigentümern zu zahlende Entgelt deckt den Kostenanteil für die Entsorgung privater Flächen; für die Entsorgung der öffentlichen Flächen erhält der WWL einen entsprechenden Betrag von den Gemeinden bzw. der Samtgemeinde.
Näheres legen die AEB - Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Schmutzwasser und Niederschlagswasser des Wasserverband Weddel-Lehre für die Mitgliedsgemeinden Cremlingen und Lehre und Samtgemeinde Nord-Elm fest.
Siehe: Vertragsgrundlagen