Wasserhärte - Härtebereiche nach Waschmittelgesetz
Der Wasserverband fördert Rohwasser aus Grundwasserbrunnen.
Außerdem beziehen wir von verschiedenen Vorlieferanten Trinkwasser.
Außerdem beziehen wir von verschiedenen Vorlieferanten Trinkwasser.
Alle diese Trinkwässer haben unterschiedliche Härtegrade und sind unter Umständen verschiedenen Härtebereichen zuzuordnen.
Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich | Härtestufe | Härte (Grad dH) | Härte (mmol/l) |
---|---|---|---|
I | weich | kleiner 8,4 | kleiner 1,5 |
II | mittel | von 8,4 – 14 | von 1,5 – 2,5 |
III | hart | größer 14 | größer 2,5 |
Der Härtebereich laut Waschmittelgesetz und die verschiedenen Härtegrade sind Bestandteil der Wasseranalyse.
Welche Ortschaft mit welchem Trinkwasser und Härtebereich versorgt wird, zeigt die PDF-Datei
Welche Ortschaft mit welchem Trinkwasser und Härtebereich versorgt wird, zeigt die PDF-Datei
- Ortsliste Härtegrade (16 KB)
Versorgungsgebiete Braunschweig, Wolfsburg und Umland
Der WWL versorgt neun Ortsteile der Stadt Braunschweig, zwei der Stadt Wolfsburg und das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinden Cremlingen und Lehre sowie der Samtgemeinden Sickte und Nord-Elm. Über Wasserlieferungsverträge mit dem Wasserverband Gifhorn und den Stadtwerken Königslutter GmbH werden weitere Ortsteile versorgt.