Preisgestaltung
Prinzip Kostendeckung
Die
Entgelte unserer Kunden werden ausschließlich für die Finanzierung einer
zuverlässigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verwendet. Der
WWL
arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip:
Das heißt, er arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht, denn er ist
öffentlich-rechtlich organisiert und wird von den beteiligten Kommunen
gemeinschaftlich getragen und kontrolliert. Anders als in privatrechtlich
aufgestellten Unternehmen können und dürfen keine Aktionäre bedient oder
Dividenden ausgeschüttet werden. Überschüsse werden in den Folgejahren zweckmäßig
verwendet.
Prinzip Bürgerbeteiligung
Der
WWL ist demokratisch aufgebaut. Die Mitgliedsgemeinden beeinflussen über ihre
Stimmrechte alle unternehmerischen Entscheidungen und sind so direkt am
Geschehen beteiligt. Die regelmäßigen Verbandsversammlungen stehen allen interessierten
Bürgerinnen und Bürgern offen und sorgen für Transparenz.
Verwendung der Einnahmen
Einnahmen
dienen allein der Aufrechterhaltung der
Leistungen des WWL für den Kunden und orientieren sich an den hierfür
erforderlichen Ausgaben. Diese wiederum werden durch Steigerungen bei den
allgemeinen Sach-, Personal- und Energiekosten verursacht. Diese sogenannten
Fixkosten werden auch mengenunabhängige
Kosten genannt, weil sie von der Menge des fließenden Trinkwassers oder des
entsorgten Schmutzwassers unabhängig sind. Mengenunabhängige Kosten machen
75-80% der Kosten aus, die der WWL zu finanzieren hat.
Grund- und Arbeitspreis
Auf
Kundenseite unterscheidet man den Grund-
und den Arbeitspreis. Der Arbeitspreis orientiert sich an der Größenmenge
des „verarbeiteten“ bzw. verbrauchten Wassers (Preis pro m³). Der Grundpreis steht für alle Kosten, die für
mengenunabhängige Leistungen anfallen: Vorhalten und Warten der Anlagen, Ersatz-Investitionen, robuste, hochwertige
Leitungsmaterialien, Energie, Löhne
und Gehälter für die Mitarbeiter.
Stagnieren die Einnahmen des WWL durch geringere Wasserverbräuche in der Bevölkerung, so müssen die Einnahmeausfälle durch die Anhebung des Grundpreises ausgeglichen werden.
Stagnieren die Einnahmen des WWL durch geringere Wasserverbräuche in der Bevölkerung, so müssen die Einnahmeausfälle durch die Anhebung des Grundpreises ausgeglichen werden.