Niederschlagswasser
Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) ist der Grundstückseigentümer zur Beseitigung des Niederschlagswassers (Regenwasser und Schnee) verpflichtet. Ist das Grundstück ordnungsgemäß an die Niederschlagswasser-Kanalisation angeschlossen, hat der Eigentümer seine Beseitigungspflicht in der Regel erfüllt. |
Cremlingen
Entgelt für versiegelte und eingeleitete Grundstücksfläche | 0,27 Euro je m²/Jahr |
Grundbetrag je angeschlossenes Grundstück | 30,00 Euro/Jahr |
Lehre
Entgelt für versiegelte und eingeleitete Grundstücksfläche | 0,32 Euro je m²/Jahr |
Nord-Elm
Entgelt für versiegelte und eingeleitete Grundstücksfläche | 0,31 Euro je m²/Jahr |