Fragen & Antworten - FAQ | Flächen

1. Von unserer Einfahrt fließt das Wasser in einen Straßengully – wie wird das gerechnet?

Die Einfahrt zählt als direkt angeschlossen, da das Niederschlagswasser praktisch vollständig und unverzögert in die Kanalisation fließt. Die Fläche auf Ihrem Grundstück wird vollständig angerechnet.

2. Wie gebe ich meinen Eigentumsanteil an einer gemeinsamen Einfahrt mit anderen Eigentümern an?

Machen Sie aus Ihrem ideellen Anteil einfach einen Flächenanteil: Teilen Sie die Gesamtfläche durch die Zahl der Eigentümer.

3. Wie wird ein mit Splitt gestalteter Weg angerechnet?

Splitt, Schotter, Mineralgemisch, Kies sind ähnliche Begriffe. Ob ein Belag durchlässig oder als versiegelt einzustufen ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • nicht versiegelt
    Ein Belag gilt als voll durchlässig (keine Versiegelung), wenn er keine Feinanteile enthält, eine einheitliche Korngröße hat und sich nicht verdichten lässt.
    Das Material (z.B. Drainagekies oder Splitt) enthält Hohlräume, in die das Wasser gut eindringen kann. Es wird oft für Fußwege im Garten und Beetabdeckungen benutzt. Für Einfahrten ist es nicht geeignet.
  • teilversiegelt
    Mineralgemisch; ein Gemisch aus Feinanteilen und größeren Körnern (z.B. 0-32mm Korngröße) wird zur Befestigung von Einfahrten benutzt. Dieses Material lässt sich verdichten und ist danach fest. Es wird auch als "wassergebundene Decke" (z.B. auf landwirtschaftlichen Wegen) bezeichnet. Bei starker Verdichtung kann die Fläche praktisch undurchlässig sein.
    Solche Flächen werden (wie Ökopflaster) grundsätzlich zu 50 Prozent angerechet.

Test: Lässt sich mit dem Fußhacken ein Furche von fünf Zentimetern Tiefe ziehen, ist das Material voll durchlässig.

4. Wie wird Kopfsteinpflaster angerechnet?

Ist das Pflaster mit dichten (und damit Wasser undurchlässigen) Fugen und/oder auf undurchlässigem Untergrund verlegt, zählt die Fläche als versiegelt. Dies trifft in der Regel auf Zufahrten für Fahrzeuge zu.
Sind die Fugen breit und durchlässig, werden (wie Ökopflaster) grundsätzlich 50 % angerechet. Zierpflasterungen werden oft so angelegt.

5. Ablauf über einen Ölabscheider

Ist in einem Gully ein Ölabscheider installiert, muss dieser u.U. an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden. Beispiele: Ein Parkplatz kann über den Ölabscheider an das Niederschlagswasser angeschlossen werden; eine Autowaschanlage nur an den Schmutzwasserkanal.
Statt des Niederschlagswasser-Entgelts ist im letzten Fall eine Schmutzwassergebühr zu zahlen.