FAQ | Ihr Vertrag
1. Kann ich meinen Abschlag ändern?
Selbstverständlich! In unserem Kundenportal können Sie Ihren Abschlag ganz leicht selbst ändern. Dort finden Sie alle Ihre bei uns gespeicherten Daten zur Einsicht.
Alternativ füllen Sie einfach das Formular zur Abschlagsänderung (Download Tarifkunden) aus und senden es an uns zurück.
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in der Verbrauchsabrechnung,
gerne zur Verfügung.
Alternativ füllen Sie einfach das Formular zur Abschlagsänderung (Download Tarifkunden) aus und senden es an uns zurück.
- Der Abschlag ist generell zum Monatsersten fällig. Ihr Gehalt oder Ihr Lohn kommt erst am 15. des Monats? Benachrichtigen Sie uns einfach per Telefon, E-Mail oder per Post. Wir passen Ihren Fälligkeitstermin an.
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in der Verbrauchsabrechnung,
gerne zur Verfügung.
2. Meine Bankverbindung hat sich geändert. An wen muss ich mich wenden?
Füllen Sie einfach das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats aus (Download Tarifkunden) und senden es an uns zurück. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Andernfalls kann Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter im Kundenservice.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter im Kundenservice.
3. Ich ziehe demnächst um. Wann muss ich mich beim WWL melden?
In Ihrem eigenen Interesse: so schnell wie möglich, spätestens aber 14 Tage nach dem Umzug! Sonst kann es sein, dass wir den Bankeinzug Ihrer Abschlagszahlung nicht mehr ändern können und Sie bei einer Rücklastschrift die Bankgebühr tragen müssen.
Dazu füllen Sie das Formular Abmeldung bei Eigentümerwechsel (Download Tarifkunden) oder das Formular Abmeldung bei Mieterwechsel (Download Tarifkunden) aus und senden es an uns zurück. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Andernfalls kann Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden.
Dazu wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter/innen im Kundenservice.
Dazu füllen Sie das Formular Abmeldung bei Eigentümerwechsel (Download Tarifkunden) oder das Formular Abmeldung bei Mieterwechsel (Download Tarifkunden) aus und senden es an uns zurück. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Andernfalls kann Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden.
Dazu wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter/innen im Kundenservice.
4. Ich bin Hauseigentümer. Können Sie auch direkt mit meinem Mieter/Pächter abrechnen?
Das ist natürlich möglich. Wir benötigen dafür das von Ihnen vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung zur Abrechnung des Wasserbezugs mit Mieter(n)/Pächter(n) (Download Tarifkunden). Beachten Sie bitte, dass wir Ihren Antrag ohne Unterschrift nicht bearbeiten können.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von unseren Mitarbeitern/innen im Kundenservice.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von unseren Mitarbeitern/innen im Kundenservice.
5. An wen kann ich mich wenden, wenn mein Verbrauch zu hoch ist?
Rufen Sie uns am besten an! Unsere Mitarbeiter/innen in der Verbrauchsabrechnung,
finden zusammen mit Ihnen bestimmt eine Lösung.
In den meisten Fällen liegt ein Ablesefehler vor. Einer unserer Mitarbeiter wird die Ablesung dann noch einmal durchführen.
Bei extremen Abweichungen vom Vorjahresverbrauch raten wir Ihnen, Ihre Hausinstallation prüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
finden zusammen mit Ihnen bestimmt eine Lösung.
In den meisten Fällen liegt ein Ablesefehler vor. Einer unserer Mitarbeiter wird die Ablesung dann noch einmal durchführen.
Bei extremen Abweichungen vom Vorjahresverbrauch raten wir Ihnen, Ihre Hausinstallation prüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Ein Tipp: fotografieren Sie Ihren Zählerstand, bevor Sie längere Zeit nicht zu Hause sind und definitiv kein Wasser verbrauchen. Nach Ihrer Rückkehr vergleichen Sie die Werte. So lassen sich Unregelmäßigkeiten, wie ein tropfender Wasserhahn, einfacher aufspüren.
6. Wie wird der Gartenwasserzähler/Zwischenzähler bei der Abrechnung berücksichtigt?
Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers wird die berechnete
Schmutzwassermenge um die vom Gartenwasserzähler gemessene Menge
vermindert. Die rechtliche Grundlage hierfür finden Sie in unseren Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) (siehe Vertragsgrundlagen.)
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie die vom Gartenwasserzähler gemessene Menge direkt mit der Schmutzwassermenge verrechnet.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Zählerstände korrekt abgelesen und an uns übermittelt haben.
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie die vom Gartenwasserzähler gemessene Menge direkt mit der Schmutzwassermenge verrechnet.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Zählerstände korrekt abgelesen und an uns übermittelt haben.
- Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie die drei rot markierten Stellen hinter dem Komma auf Ihrem Gartenwasserzähler nicht angeben! Sonst kann es bei der elektronischen Erfassung der Ablesekarten zu einer Falschberechnung kommen.
7. Was ist eine Rücklastgebühr?
Wenn wir einen fälligen Betrag nicht von Ihrem Konto einziehen können, weil sich die Bankverbindung geändert hat oder das Konto nicht gedeckt ist, fordert Ihr Kreditinstitut von uns eine Gebühr. Die Kosten dafür haben Sie als Verursacher zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Trinkwasserpreisblatt | siehe Preisblätter
- Die Höhe legen nicht wir fest, sondern ist von Bank zu Bank verschieden. Sie finden sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank. Bei Fragen dazu setzen Sie sich bitte mit dieser in Verbindung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Trinkwasserpreisblatt | siehe Preisblätter
8. Benötige ich besondere Versicherungen für meine Wasser- und Abwasserleitungen?
Versichern von Schäden an Abwasserleitungen:
Im Verbandsgebiet des WWL müssen Sie für Leitungs-Reparaturen außerhalb Ihres Grundstückes nicht aufkommen. Der WWL ist bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum Übergabeschacht auf dem Grundstück für die Abwasserleitungen verantwortlich. Innerhalb des Grundstückes kann die Gebäudeversicherung für Schäden an den Abwasserleitungen greifen. Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Sie sollten bereits bestehende Versicherungs-Verträge daraufhin prüfen.
Versichern von Schäden an Trinkwasserleitungen:
Für Leitungsschäden bis zum Wasserzähler im Haus ist der WWL zuständig. Leitungsschäden im Haus reguliert i.d.R. die Gebäudeversicherung.
Grundsätzlich gilt:
Bitte holen Sie Vergleichsangebote ein. Lassen Sie sich von Versicherungsanbietern über etwaige Leistungsausschlüsse informieren und fordern Sie die Versicherungsbedingungen an.
Im Verbandsgebiet des WWL müssen Sie für Leitungs-Reparaturen außerhalb Ihres Grundstückes nicht aufkommen. Der WWL ist bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum Übergabeschacht auf dem Grundstück für die Abwasserleitungen verantwortlich. Innerhalb des Grundstückes kann die Gebäudeversicherung für Schäden an den Abwasserleitungen greifen. Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Sie sollten bereits bestehende Versicherungs-Verträge daraufhin prüfen.
Versichern von Schäden an Trinkwasserleitungen:
Für Leitungsschäden bis zum Wasserzähler im Haus ist der WWL zuständig. Leitungsschäden im Haus reguliert i.d.R. die Gebäudeversicherung.
Grundsätzlich gilt:
Bitte holen Sie Vergleichsangebote ein. Lassen Sie sich von Versicherungsanbietern über etwaige Leistungsausschlüsse informieren und fordern Sie die Versicherungsbedingungen an.