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Der Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) …
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGB1 I S. 405), zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGB1 I, S. 1578). Aufgaben und Organisation sind in der Satzung des WWL festgelegt. Der WWL hat die Aufgabe,
Der WWL ist demokratisch aufgebaut. Die Mitgliedsgemeinden beeinflussen über ihre Stimmrechte alle unternehmerischen Entscheidungen und sind so direkt am Geschehen beteiligt. Die regelmäßigen Verbandsversammlungen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen und sorgen für Transparenz.