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Aufgaben des WWL

Rechtsform und Aufgaben

Der Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) …

  • ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • hat nicht den Zweck oder die Absicht, Gewinne zu erzielen.
  • ist gemeinnützig und dient dem öffentlichen Wohl.

Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGB1 I S. 405), zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGB1 I, S. 1578). Aufgaben und Organisation sind in der Satzung des WWL festgelegt. Der WWL hat die Aufgabe,

  • Trinkwasser zu beschaffen und zu verteilen sowie
  • Schmutz- und Niederschlagswasser zu sammeln, abzuführen, zu verwerten oder zu reinigen.
  • Mit der Übernahme der Abwasserbeseitigung in den Gemeinden Cremlingen und Lehre ging auch die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Verband über. Gesetzliche Grundlage ist § 150 Abs. 1, Niedersächsisches Wassergesetz (NWG).

Wie die kommunale Mitbestimmung beim WWL funktioniert, zeigt die folgende Grafik