Aufgaben des WWL
Rechtsform und Aufgaben
Der Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) …
- ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- hat nicht den Zweck oder die Absicht, Gewinne zu erzielen.
- ist gemeinnützig und dient dem öffentlichen Wohl.
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGB1 I S. 405), zuletzt geändert am 15.05.2002 (BGB1 I, S. 1578). Aufgaben und Organisation sind in der Satzung des WWL festgelegt. Der WWL hat die Aufgabe,
- Trinkwasser zu beschaffen und zu verteilen sowie
- Schmutz- und Niederschlagswasser zu sammeln, abzuführen, zu verwerten oder zu reinigen.
- Mit der Übernahme der Abwasserbeseitigung in den Gemeinden Cremlingen und Lehre ging auch die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Verband über. Gesetzliche Grundlage ist § 150 Abs. 1, Niedersächsisches Wassergesetz (NWG).
Wie die kommunale Mitbestimmung beim WWL funktioniert, zeigt die folgende Grafik

