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Härtebereiche

Härtebereiche nach Waschmittelgesetz

Der Wasserverband fördert Rohwasser aus Grundwasserbrunnen. Außerdem bezieht er von verschiedenen Vorlieferanten Trinkwasser.

Alle diese Trinkwässer haben unterschiedliche Härtegrade und sind u.U. verschiedenen Härtebereichen zuzuordnen.

Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich Härtestufe Härte (dH) Härte (mmol/l)
I weich kleiner 8,4 kleiner 1,5
II mittel von 8,4 – 14 von 1,5 – 2,5
III hart größer 14 größer 2,5

Welche Ortschaft mit welchem Trinkwasser und Härtebereich versorgt wird, zeigt die PDF-Datei Ortsliste Härtegrade.

Der Härtebereich laut Waschmittelgesetz und die verschiedenen Härtegrade sind Bestandteil der Wasseranalyse. Um die Werte für Ihren Anschluß festzustellen, rufen Sie bitte die Analyse für Ihren Wohnort auf.

Die Trinkwasseranalysen werden nach geltender Trinkwasserverordnung von einem akkreditierten Labor durchgeführt.