Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
 

Gartenwasserzähler

Gartenwasserzähler

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers wird die berechnete Schmutzwassermenge um die vom Gartenwasserzähler gemessene Menge vermindert. Grundlage sind die in den Gemeinden geltenden Entsorgungsbedingungen. Voraussetzung für die Anerkennung der über den Zwischenzähler gemessenenTrinkwassermenge, ist die fachgerechte Installation des Zählers.
Bitte beachten Sie: Anders als beim Hauptwasserzähler, ist für den rechtzeitigen Ersatz eines Zwischenzählers der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich.
Laut Eichgesetz muss ein Gartenwasserzähler nach 6 Jahren durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Damit die über den Gartenwasserzähler gemessene Trinkwassermenge auch bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt werden kann, müssen Sie uns über den Einbau des Zählers schriftlich in Kenntnis setzen. Sie können dafür das download-Formular verwenden, welches Sie ausgefüllt per Post an uns senden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, per online-Formular, die Daten über das Internet an uns zu senden. Dieser Link führt zum online-Formular. Fragen zum Thema Gartenwasserzähler beantworten Ihnen Frau Brendel unter 05308 697- 48 und Herr Rietz unter 05308 697-18.