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Anleitung

Anleitung

Flächen der Niederschlagswasser-Berechnung Diese Flächen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Sehr geehrter Grundstückseigentümer,
damit Sie den Berechnungsbogen ohne großen Umstand ausfüllen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Die Anleitung können Sie sich auch als PDF-Datei ausdrucken.

1. Flächen erfassen

Zu den versiegelten Flächen gehören überdachte bzw. überbaute Flächen (Gebäude, Schauer, überdachte Carports) und befestigte Flächen (Einfahrten, Höfe, Wege); also alle Flächen, auf denen der Niederschlag nicht ungehindert und natürlich versickern kann.

  • Erfassen Sie bitte alle versiegelten Flächen, unabhängig davon, ob ihr Niederschlagswasser versickert, in eine Kanalisation geleitet oder auf andere Art entsorgt wird!
  • Mit dem Berechnungsbogen erhalten Sie einen Grundstücksplan, um vor Ort die Flächen skizzieren und die Maße notieren zu können. Bitte senden Sie ein Exemplar zusammen mit dem Berechnungsbogen zurück.
  • Messen Sie die Seitenlängen der Flächen in Metern und Zentimetern. Die Genauigkeit sollte ± 5 Zentimeter betragen.

Bitte beachten Sie, dass bei Gebäuden die Dachüberstände mit eingerechnet werden!

2. Versiegelte Flächen errechnen

  • Eine rechteckige Grundfläche lässt sich einfach berechen, indem die Seitenlängen miteinander multipliziert werden. Bei komplizierten Flächen besteht praktisch immer die Möglichkeit, rechteckige Teilflächen einzeln zu berechnen und diese dann zu addieren.
  • Befestigte Flächen (Wege, Einfahrten) werden wie überdachte Flächen ermittelt. Bei sehr kompizierten Formen kann auch die Handwerkerrechnung helfen. Dort sind die Quadratmeter oft angegeben.
  • Auf dem Berechnungsbogen tragen Sie bitte die Längen und Breiten der einzelnen Flächen (Meter und Zentimeter durch Komma getrennt!) in die entsprechenden Spalten und die sich daraus ergebenden Flächen in die Spalte “versiegelte Fläche” ein.
  • Der Internet-Berechnungsbogen erledigt den letzten Schritt automatisch.

3. Entsorgungsarten feststellen

Es gibt zwei besondere Flächen, die bei der Entgelterhebung berücksichtigt werden:

  • Gründächer bei Gebäuden
  • Ökopflaster und Rasengittersteine (Fugenanteil mindestens 20 Prozent) bei Einfahrten und Wegen

Außerdem kann das Niederschlagswasser jeder einzelnen Fläche auf verschiedene Weise beseitigt werden:

  • direkt in die Regenwasser- oder Mischwasser-Kanalisation über eine Zisterne (Speicher) mit Notüberlauf in die Kanalisation
  • durch Versickern auf dem eigenen Grundstück oder
  • Einleiten in ein Gewässer (Graben, Bach) ohne jeglichen Anschluss an die Kanalisation.

Bitte geben Sie für jede Fläche oder Teilfläche an, ob diese zu den Sonderflächen (Gründach oder Ökopflaster) gehört und wie das Niederschlagswasser entsorgt wird. Diese Angaben reduzieren u.U. die Fläche, die dem Entgelt zu Grunde gelegt wird!

Im Internet-Berechnungsbogen kreuzen Sie bitte die entsprechenden Kästchen an.

4. Anzurechnende Flächen ermitteln

  • Sind ein Gründach oder eine Ökopflasterfläche mit der Kanalisation verbunden, beträgt die anzurechnende Fläche (rechte Spalte) nur 50 Prozent der versiegelten Fläche.
  • Ist eine Fläche direkt oder über eine Zisterne (Speicher) mit der Kanalisation verbunden, entspricht die anzurechnende Fläche der versiegelten Fläche, beträgt also 100 Prozent. Die Flächenvergünstigung für eine Zisterne wird erst nach Erfassung aller Flächen eingerechnet (siehe nächster Punkt).
  • Flächen, die weder direkt noch indirekt (z.B. über einen Speicher) angeschlossen sind, werden nicht berechnet. Die anzurechnende Fläche ist in diesem Fall also Null!

5. Berücksichtigung einer Zisterne

Sofern die Zisterne ein ausreichendes Volumen hat, werden Flächen, die an diese angeschlossen sind, nur mit 10 Prozent* ihrer Größe eingerechnet. (Rechnerisch werden 90 Prozent dieser Flächen von der Summe aller anzurechnenden Flächen abgezogen.)

  • Pro 100 Quadratmeter angeschlossener anzurechnender Fläche muss das Fassungsvermögen der Zisterne mindestens 2 Kubikmeter betragen.
  • Geben Sie bitte das Fassungsvermögen Ihrer Zisterne (in Kubikmetern) an. prüfen Sie, ob das Zisternenvolumen für die angeschlossenen Flächen ausreicht und berechnen Sie dann die “90%-Zisternen-Gutschrift”. Der Internet-Berechnungsbogen berücksichtigt dies automatisch.

6. Zu Grunde liegende Entgelt-Fläche

Die Summe aller anzurechnenden Flächen, ggf. abzüglich der oben beschriebenen “Zisternen-Gutschrift”, ergibt die dem Niederschlagswasser-Entgelt zu Grunde liegende Fläche. Damit ist die Berechnung beendet.